
In der Wirtschaftssoziologie : die durch ein Anerkennungsverhältnis (meist auch formell) gesicherte Position in der Hierarchie eines sozialen Systems, aus der sich Rechte (insbesondere Weisungsbefugnisse), Pflichten (insbesondere eine dem Rang entsprechende Lebenshaltung) und eine ihm geschuldete Achtung ergeben. Weitgehend bedeutungsgleich mit .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/rang-sozialer/rang-sozialer.htm
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